Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Laden an öffentlicher, halb-öffentlicher & privater Ladeinfrastruktur des PLUG’N ROLL Ladenetzes

1. ALLGEMEINES

1. 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Repower AG, Via da Clalt 12, 7742 Poschiavo («Repower») und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung des PLUG’N ROLL Ladenetzes (im öffentlich, halb-öffentlichen sowie privaten Raum) und den damit verbundenen Dienstleistungen. PLUG’N ROLL tritt hierbei als sogenannter E-Mobility Service Provider (EMSP) auf und vermittelt im Sinne einer Plattform Ladedienstleistungen und deren Abrechnung zwischen Ladestationseigentümern und Ladestationsnutzern.

1.2. Definitionen

E-Driver Bei PLUG’N ROLL registrierter Kunde. Im Besitz eines persönlichen Kundenaccounts.

EMSP

E-Mobility Service Provider. Unternehmen, das Kunden Zugang zu Ladeinfrastrukturen und Abrechnung von Ladevorgängen anbietet.
Flottenmanager:in Geschäftlicher Kunde, welcher mehrere Zugangsmittel wie Ladechips  
zentral verwaltet.
Halb-öffentliche  
Ladeinfrastruktur
Für die Öffentlichkeit zugängliche Ladeinfrastruktur, die zum Teil eingeschränkt ist. Bspw. Kunden- oder Besucherparkplätze bei Supermärkten, Restaurants, Unternehmen, etc.
Kunde Natürliche oder juristische Person, die das PLUG’N ROLL Ladenetz nutzt. Dies kann bspw. ein E-Driver, privater oder geschäftlicher Kunde sein, der beliebige Zugangsmittel nutzt.
Öffentliche Ladeinfrastruktur
Für die Öffentlichkeit zugängliche Ladeinfrastruktur.
PLUG’N ROLL Repower Endkundenmarke, Ladenetz und Zugangs-/ Abrechnungssystem im Bereich E-Mobilität.
PLUG’N ROLL Ladenetz
Von PLUG’N ROLL selbst oder im Auftrag eines Ladestationseigentümers zur Verfügung gestellte Ladeinfrastruktur (im öffentlich, halb-öffentlichen sowie privaten Raum) sowie Roaming-Ladestationen von Netzwerkpartnern.
PLUG’N ROLL Portal
Portal für E-Driver und Flottenmanager. Umfasst diverse digitale Dienstleistungen und Funktionalitäten.
Private  
Ladeinfrastruktur
Für einen ausgewählten Personenkreis zugängliche Ladeinfrastruktur. Bspw. in Immobilien oder Unternehmen.
Zugangsmittel Generelle Bezeichnung für Authentifizierungsmittel an Ladestationen wie Ladechips, RFID-Badges, Ladekarte, App, etc.

 

2. VERTRAG

2.1. Vertragsabschluss
Registriert sich ein Kunde auf dem PLUG’N ROLL Portal oder erfolgt eine Ad-hoc Ladung gemäss Ziff. 4.2 unter Hinweis auf vorliegende AGB, bilden diese integrierter Bestandteil des Vertrages, welcher in dem Moment der Registrierung resp. Ad-hoc Ladung zustande kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich wegbedungen. Individuelle Abreden gehen den vorliegenden AGB vor, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.

2.2. Vertragsänderungen
Repower ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB anzupassen. Repower wird den Kunden rechtzeitig schriftlich über eine bevorstehende Änderung der AGB (vor Inkrafttreten der Änderung) informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin automatisch aufgelöst (vgl. Ziff. 2.3.).

2.3. Vertragsdauer & Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Partei auf das Ende eines jeden Monats via App, per E-Mail oder schriftlich gekündigt werden. Jede Partei kann den vorliegenden Vertrag per sofort aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine wiederholte oder schwerwiegende Vertragsverletzung. Beim Ad-hoc Laden per Direktzahlung endet der Vertrag automatisch nach Beendigung des Ladevorgangs und erfolgreich abgeschlossener Zahlungsabwicklung.

 

3. PLUG’N ROLL KUNDENACCOUNT & KUNDENPORTAL

3.1. Erstregistrierung
Die umfassende Nutzung von Ladestationen des PLUG’N ROLL Ladenetzes und der damit verbundenen Dienstleistungen, setzt eine Erstellung eines Kundenaccounts respektive abgeschlossene Registrierung im für E-Driver und Flottenmanager bereitgestellten PLUG’N ROLL Portal voraus. Um Zugang zum Kundenportal zu erhalten, muss sich der Kunde erstmalig mit den dafür nötigen Kunden- sowie Zahlungsdaten als Kunde registrieren.

3.2. Kundenaccount
Der E-Driver hat über das Kundenportal Zugang zu den hinterlegten persönlichen Daten, Zahlungsmodalitäten, Zugangsmitteln sowie bezogenen Dienstleistungen und kann Änderungen daran vornehmen. Weiterhin stehen im Kundenaccount spezifische historische Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus stehen verschiedene Support- und Kontaktmöglichkeiten zur Auswahl.

3.3. Flottenmanagement
Im Flottenmanagement Modul haben Flottenmanager nach voriger Freischaltung durch PLUG’N ROLL die Möglichkeit Zugangsmittel für die betreuten E-Driver und/oder Fahrzeugflotte gebündelt zu bestellen und umfassend zu verwalten.

3.4. Nutzungsvoraussetzung
Das PLUG’N ROLL Portal ist über die gängigen Endgeräte mit Internetbrowser und mit aktiver Internetverbindung über die PLUG’N ROLL Webseite erreichbar. Weiterhin kann das PLUG’N ROLL Portal für Endkunden über die PLUG’N ROLL App aufgerufen werden. Der Kunde akzeptiert, dass Updates der Website, des Portals sowie App erfolgen und die weitere Nutzung davon abhängig ist. Der Kunde ist für die bestimmungsgemässe Verwendung seines Endgerätes, Kundenkontos und eine vollständig abgeschlossene Registrierung selbst verantwortlich. Der Kunde wird angehalten alle Anmeldedaten und Passwörter geheim zu halten und so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Das Kundenkonto ist persönlich und nicht übertragbar.

 

4. ZUGANGSMITTEL & AUTHENTIFIZIERUNG

4.1 Zugangsberechtigung & Authentifizierung
Im Rahmen der Registrierung hat der E-Driver die Möglichkeit verschiedene PLUG’N ROLL Zugangsmittel zur Freischaltung von Ladestationen des PLUG’N ROLL Ladenetzes zu aktivieren. Das aktive Zugangsmittel ermöglicht das Authentifizieren an und Freischalten von Ladestationen des öffentlichen PLUG’N ROLL Ladenetzes und/oder bestimmten, dem E-Driver eigens zugeordneten Ladestationen im halb-öffentlichen sowie privaten Raum. Zugangsmittel sind insbesondere:

4.1.1 APP
Der E-Driver kann die PLUG’N ROLL App zum Suchen, Finden und Freischalten von Ladestationen verwenden. Für die Benutzung der App ist ein Mobilfunkgerät mit Android- oder iOS-Betriebssystem sowie eine funktionierende Internetverbindung notwendig.

4.1.2 Ladechip
Der E-Driver kann sich entweder direkt im Rahmen der Registrierung einen PLUG’N ROLL Ladechip bestellen oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachbestellung auslösen. Der Ladechip dient dem Freischalten, sowie Starten/Beenden von Ladevorgängen. Weiterhin können auch bereits vorhandene Ladekarten und weitere RFID-Badges von PLUG’N ROLL oder ausgewählten Partnern dem Kundenaccount hinzugefügt werden. Die Verwendung von externen RFID-Authentifizierungsmitteln setzt eine technische Kompatibilität voraus.

4.1.3 Swisspass
Der E-Driver kann seinen bereits vorhandenen SwissPass in Kombination mit einem aktiven SwissPass Kundenaccount im Rahmen der Erstregistrierung oder zu einem späteren Zeitpunkt im PLUG’N ROLL Portal verknüpfen und zum Freischalten von Ladestationen verwenden.

4.2. Ad-hoc Laden ohne Registrierung 
An ausgewählten Ladestationen des PLUG’N ROLL Ladenetzes hat der Kunde die Möglichkeit Ladungen auch ohne Registrierung und ohne PLUG’N ROLL Zugangsmittel freizuschalten. Das Ad-hoc Laden erfolgt via physischen Kreditkartenterminal oder per QR-Code Bezahllösung und den damit verbundenen jeweils verfügbaren Zahlungsmitteln.

4.3 Sonderfälle
Ladestationseigentümer und Flottenmanager können individuelle Sonderregelungen in Bezug auf die von ihnen verwalteten Zugangsmittel, Authentifizierungsmethoden und eigenen Ladestationen anwenden. Repower übernimmt in solchen Fällen keine Garantien für Funktionalität, Abrechnung und weitere Folgen dieser Art.

4.4 Verlust, Diebstahl & Missbrauch
Der Kunde ergreift geeignete Massnahmen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu verhindern. Bei Verlust eines Zugangsmittels hat der Kunde Repower darüber unverzüglich schriftlich oder telefonisch zu informieren. Repower blockiert nach Erhalt der Verlustmeldung das entsprechende Zugangsmittel. Ladungen, die getätigt wurden, bevor die Kreditkarte gesperrt wurde, gehen zu Lasten des Kunden. Es besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung oder Entschädigung. Im Falle eines Verlusts, Diebstahls, Missbrauchs oder desgleichen eines Zugangsmittels lehnt Repower jegliche Haftung ab.

 

5. PREISE

5.1. Preisbekanntgabe & Preistransparenz
Die aktuell gültigen Preise und Tarife für Ladevorgänge im PLUG’N ROLL Ladenetz können jederzeit vor und nach dem Ladevorgang über die PLUG’N ROLL App transparent eingesehen werden. Für Ad-hoc Zahlungen per physischen Kreditkartenterminal werden die Preise und Tarife zusätzlich auf dem Display der jeweiligen Ladestation oder des Kreditkartenterminals angezeigt. Für Ad-hoc Zahlungen per QR-Code werden die Preise und Tarife zusätzlich auf dem Endgerät im zugehörigen Online-Bezahlprozess angezeigt. Darüber hinaus steht der PLUG’N ROLL Support für Preisauskünfte zur Verfügung.  

Nach dem Ladevorgang stehen dem Kunden alle relevanten Informationen wie der abgerechnete Gesamtpreis sowie die Details zur Ladung auf der PLUG’N ROLL App oder Rechnung zur Verfügung.  

Die Preise können je nach Ladestation unterschiedlich ausfallen und im Tages- und Wochenverlauf variieren. Der Kunde verpflichtet sich vor Beginn einer Ladung den gültigen Tarif über die zur Verfügung gestellten Mittel in Erfahrung zu bringen und startet einen Ladevorgang nur, wenn er sich über die dadurch entstehenden Kosten im Klaren und damit einverstanden ist.

5.2 Abonnements & weitere Kosten
Repower behält sich das Recht vor Kosten für das Starten eines Ladevorgangs, Ladechips, Ladechip-Ersatzbestellungen sowie Einrichtungskosten für Kundenaccounts zu erheben. Weiterhin richten sich allfällige monatliche Abonnementkosten nach dem gewählten E-Driver Abonnementtyp im Rahmen der Registrierung oder durch nachträgliche Auswahl im Kundenaccount des E-Driver Portals.

 

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Zahlungsmittel
Zur Nutzung der PLUG’N ROLL Leistungen bedarf es der Hinterlegung eines gültigen und belastbaren Zahlungsmittels.

6.2 Rechnungsform
Repower oder ein von Repower beauftragter Dritter versendet aktuell Rechnungen, Belege und Anhänge für bezogene Leistungen an Kunden in elektronischer Form. Repower ist laufend bemüht, die Zahlungsoptionen weiter auszubauen und behält sich diesbezüglich Änderungen vor.

6.3 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt gebündelt einmal im Monat.  Repower kann Verzögerungen bei der Übermittlung der Ladedaten nicht ausschliessen. Die Abrechnung der getätigten Ladevorgänge kann daher rückwirkend erfolgen und kann mehrere Abrechnungsperioden erfassen.   

Im Rahmen von Kreditkartenzahlungen bei Ad-hoc Ladungen via QR-Code oder Kreditkartenterminal wird ein Betrag auf der Kreditkarte vorreserviert und nach Beendigung des Ladevorgangs der endgültige Betrag abgebucht.

6.4 Zahlungsbedingungen & Zahlungsverzug 
Rechnungen von Repower sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Falls die Belastung der Kreditkarte des Kunden nicht möglich ist oder eine Zahlung nicht rechtzeitig bei Repower eintrifft, behält sich Repower das Recht vor den Zugang des Kunden zum PLUG’N ROLL-Netzwerk inklusive Partnernetzwerk zu sperren.

 

7. NUTZUNG VON LADESTATIONEN

7.1 Nutzungszweck
Ladestationen im PLUG’N ROLL Ladenetz dürfen ausschliesslich zur Versorgung von dafür geeigneten Elektrofahrzeugen mit elektrischer Energie verwendet werden. Der Kunde hat kein Recht zum Weiterverkauf der Energie oder Verwendung der Energie zu anderen Zwecken als zur Ladung der Batterie respektive des Betriebes seines Elektrofahrzeuges. Repower schliesst jede Haftung bei Zweckentfremdung der Ladestation und der bezogenen Energie aus.

7.2 Verfügbarkeit & Zustand von Ladestationen
Repower beschränkt sich in den Pflichten lediglich auf die Vermittlung von Ladestationen an den Kunden, die Freischaltung dieser und Entgegennahme von Zahlungen für Ladevorgänge und deren Weiterleitung an den Ladestationseigentümer. Der Ladestationseigentümer ist dabei betriebsführend in Bezug auf die durch Repower vermittelten Ladestationen oder beauftragt eine Drittpartei zu diesem Zweck. Dem Ladestationseigentümer obliegt es dafür zu sorgen, dass seine Ladestationen in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand sind. Repower ist bemüht sicherzustellen, dass die Ladedienstleistungen ordnungsgemäß funktionieren, übernimmt jedoch keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Ausfall oder Zustand der vermittelten Ladeinfrastrukturen sowie daraus entstehende Folgekosten.  

Der Betrieb von Ladestationen im PLUG’N ROLL Ladenetz kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft ohne Vorankündigung eingestellt werden. Die Verfügbarkeit der Ladestationen und der Betriebsstatus wird je nach Verfügbarkeit der Informationen auf der PLUG’N ROLL App dargestellt. Repower garantiert nicht, dass die angezeigten und bereitgestellten Informationen über die Ladestationen richtig und vollständig sind.

7.3 Sicherheits- und Nutzungsvorschriften
Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich der Kunde die erforderlichen technischen und regulatorischen Voraussetzungen und Vorschriften zu erfüllen, um an einer Ladestation den Ladevorgang starten zu können und zu dürfen (insb. passendes Kabel, je nach Ladestation Kompatibilität des Fahrzeugs mit Gleich- oder Wechselstrom, Vorschriften des Fahrzeugherstellers, etc.). Für die technischen und regulatorischen Voraussetzungen des Kunden wird keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt Repower bei einer nicht sachgemässen Verwendung keinerlei Gewährleistung für die Funktion der Ladung. Es sind ausschliesslich aufladbare Elektro- oder Hybridfahrzeuge an die Ladestation anzuschliessen, welche für den Strassenverkehr zugelassen sind. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Warnmeldungen zu beachten und unverzüglich die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von sich selbst, von Dritten, seinem Fahrzeug und Sachen Dritter zu gewährleisten. Der Kunde muss die Ladestation und die Ladedienstleistungen sachgemäss und mit der erforderlichen Sorgfalt behandeln, sie in Übereinstimmung mit den Sicherheitshinweisen und Ladeanleitung nutzen und jede unbefugte Nutzung unterlassen. Die Ladestationen und Ladekabel sind dabei nicht zu beschädigen. Der Kunde hat Schäden an Ladestationen oder Ladekabel unverzüglich Repower bekannt zu geben. Mit Ladekabeln an Ladestationen ist so umzugehen, dass davon keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist ein fest an der Ladestation angebrachtes Kabel nach dem Ladevorgang wieder ordnungsgemäss in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verstauen und die Steckvorrichtungen vor Nässe und Schmutz zu schützen. Nach Abschluss des Ladevorgangs sind die Ladestation und der dazugehörige Standplatz falls nicht anders geregelt unverzüglich wieder freizugeben und auch sonst nicht zweckwidrig zu nutzen. Die Anweisungen des Parkplatzbesitzers/-betreibers sind stets zu beachten. Roaminggebühren und Parkgebühren Dritter sind zu beachten und im Regelfall gesondert zu entrichten. Ausgewiesene Öffnungszeiten des Parkraums sind zu beachten. Der Kunde haftet Repower und Dritten gegenüber für Schäden, die er in Verletzung der Vorschriften aus diesen AGB und Sicherheits- und Nutzungsvorschriften an der Ladestation oder deren Umgebung verursacht.

7.4 Stromqualität
Innerhalb des PLUG’N ROLL Ladenetz können unterschiedliche Stromqualitäten angeboten werden. Repower verpflichtet sich nicht zur Lieferung einer bestimmten Stromqualität, setzt sich jedoch dafür ein, dass insbesondere Ökostrom oder ein entsprechender Mehrwert im Sinne von Ökostrom-Zertifikaten respektive Herkunftsnachweisen bei den Ladestationseigentümern zur Anwendung kommt.

 

8. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DRITTE

Repower ist berechtigt, die in den AGB beschriebenen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen zu lassen. Die aus diesen AGB zugunsten von Repower hervorgehenden Rechte stehen auch den von Repower eingesetzten Dritten zu. 

Repower bzw. von Repower beauftragte Dritte sind berechtigt zwecks Konfiguration, Wartung, Optimierung oder Erweiterung ihrer Leistungen über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug vorgesehenen Geräte zuzugreifen. Die Fernwartung erlaubt den Zugriff und die Änderung, Aktualisierung und Löschung von technischen Daten oder Software. Im Rahmen der Fernwartung hat Repower bzw. von Repower beauftragte Dritte Zugriff auf Kundendaten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Konfiguration der elektrischen Geräte und der Leistungserbringung stehen. Repower haftet nicht für allfällige Schäden an der Infrastruktur, solange nicht bewiesen ist, dass diese Schäden durch die Fernwartung verursacht wurden.

 

9. DATENSCHUTZ

Repower bearbeitet sämtliche Personendaten sorgfältig und in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Bearbeitung von Personendaten in der Schweiz richtet sich dabei insbesondere nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und den dazu gehörenden Verordnungen. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten, die in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Bestimmungen der EU fallen, beachtet Repower ferner die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).  

Wenn gesetzlich erlaubt, überwiegende Interessen seitens der Repower bestehen oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt, darf Repower die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten und gegebenenfalls an Dritte im In- und Ausland übermitteln:  

  • für die Abwicklung der vertraglich vorgesehenen Leistung und für die Pflege der Kundenbeziehung (insbesondere Kontaktangaben und Zahlungsdaten);  
  • zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen (insbesondere Kontaktangaben und Zahlungsdaten);  
  • für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur (Bereitstellung und Abrechnung von Energie, Aufdeckung von Missbräuchen, Fehlern, usw.);  
  • für Marketingzwecke, das heisst, für den Versand von Newsletter, Informationsschreiben, Offerten usw. Der Auftraggeber kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken jederzeit einschränken oder untersagen und hat sich dafür an datenschutz@plugnroll.comzu wenden.  

Weitere Informationen, zu wie wir Ihre Daten bearbeiten, sind der Datenschutzerklärung (https://plugnroll.com/datenschutzerklaerung/) zu entnehmen.

 

10. GEISTIGES EIGENTUM

Repower behält sich alle dem Kunden nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Die App-/Webseiten-Dienstleistungen und alle App und Webseite erfassten, nicht personenbezogenen Daten (inklusive aller Rechte des geistigen Eigentums) sind und verbleiben bei Repower. Sämtliche Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde darf, die von Repower bzw. ihren Lieferanten lizenzierte Software nicht modifizieren, adaptieren, übersetzen, mittels Reverse Engineering rekonstruieren, dekompilieren, disassemblieren oder eine von der Software abgeleitete Arbeit erstellen. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen oder es erlauben, dass mittels eines Forums auf einem öffentlichen Computer oder über eine Verbreitung mittels «Shareware» auf die Software zugegriffen werden kann.

11. HAFTUNG

11.1 Haftung von Repower
Die Haftung von Repower und ihrer Hilfspersonen wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung von Repower für mittelbare oder Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn, verlorenen oder veränderten Daten, Störungen oder Unterbrüche beim Betrieb der Ladestation etc., vollumfänglich und soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Repower übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des PLUG’N ROLL Ladenetzes, der Website/App, Zugangsmittel, der Ladestationen, des Stromnetzes, von mobilen Endgeräten oder zusätzlichen Drittkosten.  

Repower und andere Betreiber von Ladestationen haben das Recht, im Interesse einer optimalen Steuerung der Netzbelastung und Netzstabilität die Verfügbarkeit von Ladestationen einzuschränken. Dabei hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung.

11.2 Haftung des Kunden
Der Kunde ergreift selbständig die nötigen Massnahmen, um Schäden an Fahrzeugen infolge von Unterbrechungen, Unregelmässigkeiten oder anderer Störungen im Stromnetz zu vermeiden. Der Kunde befolgt die Anweisungen und Vorsichtsmassnahmen gemäss AGB und anderen Nutzungshinweisen des PLUG’N ROLL Ladenetzes und verwendet nur geprüfte Ladekabel und Elektrofahrzeuge. Für Schäden, die aus der Nichtbefolgung vorstehender Vorschriften entstehen, haftet vollumfänglich der Kunde. 

Der Kunde ist weiter haftbar für Schäden, die infolge einer unsachgemässen Nutzung einer Ladestation entstehen. 

Das Elektrofahrzeug, das über eine Ladestation aufgeladen wird, sowie die dazu erforderlichen Hilfsmittel (z.B. Kabel) müssen jederzeit allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Übertragung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag von Repower an einen Dritten bedarf keiner vorgängigen Zustimmung des Kunden. Die Übertragung von Rechten und Pflichten vom Kunden auf einen Dritten bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Repower.
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Nichtige Bestimmungen werden durch eine Neuregelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der nichtigen Bestimmung so nahe als möglich kommt.
Auf diese AGB ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen abweichenden Gerichtsstand vorsehen, Chur.
Bei Auslegungsfragen oder Widersprüchen zwischen den verschiedensprachigen Versionen der vorliegenden AGB ist die deutsche Fassung massgebend.

 

Poschiavo, April 2024