1. Gegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten zwischen der Repower AG, Via da Clalt 307, 7742 Poschiavo („Repower“) und dem Kunden der Plug’n Roll mobile App oder mobile Website („Website/App“) oder der Plug’n Roll-RFID-Karte („RFID Card) für die Benutzung von Ladestationen, an denen mit der Website/App oder RFID-Card Elektrofahrzeuge aufgeladen werden können. Die Ladestationen im Plug’n Roll-Netzwerk können von Repower oder von Dritten betrieben werden.
Mit der Nutzung der Website/App oder RFID Card erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

2. Voraussetzungen für das Laden im Plug’n Roll-Netzwerk
Das Laden mit Plug‘n Roll setzt eine Erfassung von Kundendaten auf der Website/App und die Angabe von Kreditkartendaten (Debit- oder Prepaidkreditkarten werden nicht akzeptiert) voraus. Für die Benutzung der Website/App ist ein Mobilfunkgerät mit Android- oder iOS-Betriebssystem sowie eine funktionierende Internetverbindung notwendig.
Der Kunde akzeptiert, dass updates der Website/App erfolgen und die weitere Nutzung davon abhängig sind ob der Kunde diese updates installiert und nutzt. Werden RFID oder Website/APP für das Laden in Partnernetzwerken genutzt, kann Repower nicht für die korrekte Abwicklung der Ladedienstleistungen und der damit verbundenen Datenverarbeitung verantwortlich gemacht werden.
Der Kunde muss die erforderlichen technischen und gesetzlichen Voraussetzungen/Vorschriften erfüllen, um an einer Ladestation den Ladevorgang starten zu können (insb. passendes Kabel, je nach Ladestation Kompatibilität des Fahrzeugs mit Gleich- oder Wechselstrom etc.). Die vom Kunden zu erfüllenden technischen Voraussetzungen für das Laden ergeben sich aus der Bedienungsanleitung der entsprechenden Ladestation (zu finden über den QR-Code auf der Repower-RFID-Karte oder als Link in der App).

3. Funktionsweise und Nutzung des Netzwerks
Ladestationen im Plug’n Roll-Netzwerkes dienen ausschliesslich der Versorgung von Elektrofahrzeugen mit elektrischer Energie. Der Kunde hat kein Recht zum Weiterverkauf der Energie, die ihm an den Ladepunkten des Plug’n Roll-Netzwerkes oder bei Partnernetzwerken zur Verfügung gestellt werden.
Der Betrieb von Ladestationen im Plug’n Roll-Netzwerkes sowie in Partnernetzwerken kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft eingestellt werden. Die Verfügbarkeit der Ladestationen wird auf der Website/App dargestellt.
Durch die Website/App oder die RFID-Card können Kunden direkt den Ladevorgang starten. Mit der Website/App sowie der RFID-Card kann an Ladestationen innerhalb des Plug’n Roll-Netzwerkes geladen werden. Ladevorgänge an Ladestationen ausserhalb des Plug’n Roll-Netzwerkes (Partnernetzwerk) ist nur dann möglich, wenn diese Ladestationen auf der Website/App speziell gekennzeichnet sind.

4. Preise
Die aktuell jeweils gültigen Preise für Ladevorgänge im Plug’n Roll-Netzwerk können im Kundenportal auf www.plugnroll.com /der mobilen App bzw. den publizierten Tarifen auf der jeweils gültigen mobilen Website der Partner-Ladesäulenbetreiber (bei Ladevorgängen an von Dritten betriebenen Ladesäulen) vor der Nutzung eingesehen werden. Die Preise können je Ladesäule unterschiedlich ausfallen und im Tages- und Wochenverlauf variieren. Im Preis für den Ladevorgang im Plug’n Roll-Netzwerk sind die Kosten der Energie, der Netznutzung, Nutzung der Ladeinfrastruktur sowie die damit direkt zusammenhängenden Gebühren, Abgaben, Beiträge und Steuern inbegriffen, nicht jedoch allfällige Parkgebühren. Innerhalb des Plug’n Roll-Netzwerks sichert Repower zu, dass Ladevorgänge durch Zertifikate für erneuerbare Energien gedeckt sind.

5. Fälligkeit und Bezahlung
Vor jedem Ladevorgang werden die Kreditkartendaten verifiziert und die Kreditkarte mit den Kosten für den gewünschten Ladevorgang belastet.
Für dauerhaft registrierte Kunden erfolgt die Abrechnung der innerhalb eines Monats getätigten Ladevorgänge am Anfang des darauffolgenden Monats. Die Bezahlung erfolgt durch Belastung der Kreditkarte.
Repower oder ein von Repower beauftragter Dritter versendet Rechnungen an den Kunden elektronisch. Kunden können sich über vergangene Rechnungen und die noch nicht in Rechnung gestellten Teilbeträge des laufenden Monats auf ihrem Account auf der Website informieren.
Falls die Belastung der Kreditkarte des Kunden nicht möglich ist, behält sich Repower das Recht vor den Zugang des Kunden zum Plug’n Roll-Netzwerk inklusive Partnernetzwerk zu sperren.
Bei Bezahlung mit Kreditkarte gelten zudem die AGB und Preise des jeweiligen Kreditkarteninstituts

6. Haftung von Repower
Der Haftungsumfang von Repower entspricht den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird die Haftung von Repower vollumfänglich wegbedungen. Insbesondere übernimmt Repower keine Haftung für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des Plug’n Roll-Netzwerks, der Website/App, der Ladestationen und von mobilen Endgeräten.
Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen haben die Kunden keinerlei Anspruch auf Entschädigung für direkt oder indirekt durch die Nutzung der Ladestationen entstandene Schäden. Dies gilt auch im Falle von Unterbrechungen, Unregelmässigkeiten oder Störungen im Stromnetz oder bei Einschränkungen, Auslösungen oder Wiedereinschaltungen des Netzbetriebes oder der Lieferung, der Aufhebung der Energieversorgung oder der Betrieb von zentralisierten Steuerungssystemen.
Repower und andere Betreiber von Ladestationen haben das Recht, im Interesse einer optimalen Steuerung der Netzbelastung und Netzstabilität die Verfügbarkeit von Ladestationen einzuschränken. Bei Einschränkungen oder Unterbrechungen des Strombezuges an einer bestimmten Ladestation hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung.

7. Haftung des Kunden
Der Kunde ergreift selbständig die nötigen Massnahmen, um Schäden an Fahrzeugen infolge von Unterbrechungen, Unregelmässigkeiten oder anderer Störungen im Stromnetz zu vermeiden. Der Kunde befolgt die Anweisungen und Vorsichtsmassnahmen gemäss der Bedienungsanleitung und anderen Nutzungshinweisen des Plug’n Roll-Netzwerks und verwendet nur geprüfte Ladekabel und Elektrofahrzeuge. Für Schäden, die aus der Nichtbefolgung vorstehender Vorschriften entstehen, haftet vollumfänglich der Kunde.
Der Kunde ist weiter haftbar für Schäden, die Repower infolge einer unsachgemässen Nutzung einer Ladestation entstehen.
Das Elektrofahrzeug, das über eine Ladestation aufgeladen wird, sowie die dazu erforderlichen Hilfsmittel (z.B. Kabel) müssen jederzeit allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Repower ist nicht haftbar für den Fall dass, das Elektrofahrzeug wegen eines Defekts am Elektrofahrzeug und/oder an den verwendeten Hilfsmitteln nicht oder nicht sicher aufgeladen werden kann.

8. Verlust der Repower-RFID-Card
Bei Verlust der RFID-Card hat der Kunden Repower darüber unverzüglich per E-mail zu informieren. Repower blockiert nach Erhalt der Verlustmeldung die entsprechende RFID-Card und schickt dem Kunden gegen einen Kostenersatz eine neue RFID-Card zu.

9. Datenschutz
Repower nutzt die im Rahmen der Netzwerk-Mitgliedschaft bzw. der Ladevorgänge erhobenen personenbezogenen Daten (u.a. Vor- und Nachname, E-Mail Adresse, Geburtsdatum oder Telefonnummer) unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes werden nicht erhoben. Repower ergreift die notwendigen Massnahmen, um die personenbezogenen Daten der Kunden vor Verlust, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen.
Die Kundendaten erhebt Repower für den Zugang der Kunden zu den Produkten und Dienstleistungen sowie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Repower ist berechtigt, zur Abwicklung der Netzwerk-Mitgliedschaft (insb. für die Rechnungsstellung) Kundendaten an Dritte weiterzugeben, zu statistischen Zwecken und zur Produktverbesserung die Daten selbst auszuwerten.
Repower kann die vom Kunden angegebenen Daten für eigene Marketingzwecke (z.B. für Einladung zu Veranstaltungen oder Versendung von Newslettern) erheben, verarbeiten und nutzen.
Die Kunden haben das Recht, Auskunft über die personenbezogenen Daten zu verlangen oder die Einwilligung zur Bearbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen.

10. Ausschluss vom Plug’n Roll-Netzwerk
Repower behält sich das Recht vor, den Kunden jederzeit frist- und entschädigungslos und ohne Pflicht einer Begründung vom Zugang zum Netzwerk inklusive Partnernetzwerk auszuschliessen.

11. Schlussbestimmungen
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Nichtige Bestimmungen werden durch eine Neuregelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der nichtigen Bestimmung so nahe als möglich kommt.

Auf diese AGB und diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Landquart.

Poschiavo, Mai 2018