Der Kanton Thurgau will eine schnelle Etablierung der Elektromobilität
Auf Basis des Berichts Chancen der Elektromobilität für den Kanton Thurgau, den die Regierung aufgrund eines Vorstosses aus dem Grossen Rat erstellen liess und im Juni 2018 veröffentlichte, fördert der Kanton Thurgau neben dem Kauf eines Elektroautos auch die Erschliessungskosten für die Ladeinfrastruktur.
Wer kann profitieren?
Förderbeiträge für den Kauf eines Elektroautos
Angesprochen werden alle Einwohner des Kantons Thurgau.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Es werden ausschliesslich reine Elektrofahrzeuge gefördert.
- Der Fahrzeughalter muss im Kanton Thurgau wohnhaft sein.
- Der Fahrzeughalter muss das Fahrzeug während mindestens zwei Jahren nutzen.
- Der Fahrzeughalter muss das Fahrzeug selber nutzen.
- Pro Fahrzeughalter kann nur einmal ein Förderbeitrag ausbezahlt werden.
- Der Fahrzeughalter muss für seine Liegenschaft bzw. Wohnung 100 % erneuerbaren Strom beziehen.
Die Höhe der Förderbeiträge fällt wie folgt aus:
Die Umstiegsprämie liegt bei CHF 4’000.- bzw. maximal 25 Prozent der Investitionskosten.
Einwohnern, die eine Solarstromanlage mit einer Mindestleistung von 3 kW pro Fahrzeug besitzen, wird zudem ein einmaliger Bonus von 2’000 Franken gewährt.
Förderbeiträge für die Erschliessung von Ladeinfrastruktur
Angesprochen werden Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Es handelt sich um Installationen in bestehenden Gebäuden.
- Der minimale Förderbeitrag pro Projekt muss CHF 500.- erreichen.
Die Höhe der Förderbeiträge fällt wie folgt aus:
Ein einmaliger Investitionsbeitrag von 25 % der Investitionskosten, max. aber CHF 500.- pro Parkplatz, wird zur Verfügung gestellt.
Wie können Förderbeiträge beantragt werden?
Der Kanton Thurgau stellt Antragsformulare zur Verfügung, die Sie einfach herunterladen, ausfüllen und einreichen können:
Fördergesuch für eine Umstiegsprämie beim Kauf eines Elektrofahrzeugs
Beachten Sie, dass das Gesuch vor der Einlösung des Fahrzeugs eingereicht werden muss.
Fördergesuch für die Erschliessung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern
Beachten Sie, dass das Fördergesuch vor Realisierungsbeginn eingereicht werden muss.

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