Bei Gemeinschaftsgaragen kann eine Ladestation oft nicht mit dem persönlichen Stromzähler verbunden werden. Bei mehreren Ladestationen in einer Garage macht dies auch wenig Sinn.
Trotz Anschluss an den allgemeinen Stromzähler ermöglichen intelligente Ladestationen eine individuelle Abrechnung und gewähren so eine faire Verrechnung der Kosten für die in Anspruch genommenen Ladungen der einzelnen Mieter.
Die Verrechnung der Kosten für die Ladungen kann direkt anhand einer persönlichen Ladekarte erfolgen oder aber in die Nebenkostenabrechnung einfliessen. Auch kann ein Fixbetrag als Bestandteil der Miete vereinbart werden.
Hierfür bietet PLUG’N ROLL unterschiedliche Servicepakete an. Vermieter, Verwalter und Immobilienbesitzer finden hier weitere Informationen.